Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Fachkraft aus einem Drittstaat anstellen möchten, so kann es je nach Herkunftsland der Fachkraft zu langen Verfahrensdauern bei der Anerkennung der Qualifikationen der Fachkraft, der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und schließlich der Erteilung des erforderlichen Einreise-Visums durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung kommen.

Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet hier entscheidende Vorteile:

  • Es sind gesetzlich enge bzw. kürzere Fristen zur Bearbeitung der einzelnen Verfahrensschritte (Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen, Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit und Visum-Erteilung) vorgegeben.

  • Mit unserem Service haben Sie einen zentralen Ansprechpartner, der alle Verfahrensschritte koordiniert.

Nach Abschluss aller (positiven) Prüfungen zur Qualifikation und Beschäftigung Ihrer Fachkraft stimmen wir uns mit der der zuständigen deutschen Auslandsvertretung der Erteilung eines Einreise-Visums zum Zweck der Beschäftigung in Ihrem Unternehmen zu.

Das Verfahren kann auch auf den Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern angewendet werden, sofern ihre Einreise voraussichtlich innerhalb von 6 Monaten nach Einreise der Fachkraft erfolgen kann.

Bitte beachten Sie

  • Das Verfahren gilt nur für Einreisen aus dem Ausland, nicht aber in den Fällen, in denen die Antragstellung im Bundesgebiet erfolgt, weil sich die ausländische Fachkraft bereits hier aufhält.

  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein freiwilliges Angebot. Von Gesetzes wegen steht das reguläre Visumverfahren den Fachkräften und ggf. ihren Familienangehörigen auch weiter offen.

Voraussetzungen

  • Ausländische Fachkraft mit qualifizierter Berufsausbildung oder mit Hochschulabschluss

    • Besitz einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung oder einer ausländischen Berufsqualifikation, die einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist,

    oder

    • Besitz eines deutschen oder (eventuell bereits anerkannten) ausländischen Hochschulabschlusses, oder eines ausländischen Hochschulabschlusses, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist

  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot

    Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.

  • Betriebsstätte in Berlin

    • Die jeweilige Fachkraft befindet sich noch in ihrem Herkunftsland oder in einem Drittstaat und hat noch kein Visum in einer deutschen Auslandsvertretung beantragt.

    • Dies gilt auch für Ehepartner und Kinder, die zusammen mit der Fachkraft oder maximal 6 Monate später im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland umsiedeln möchten.

  • Sprachkenntnisse

    In einigen Fällen muss sowohl die Fachkraft als auch der Ehepartner über Deutschkenntnisse verfügen. Sofern erforderlich, werden Sie hierzu individuell beraten.

  • Gültiger Pass

    Für die ausländische Fachkraft wie auch für deren Familienangehörige müssen gültige Pässe vorliegen.

  • Krankenversicherung

    Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.

  • Bevollmächtigungen

    • Die Fachkraft muss ihrem zukünftigen Arbeitgeber für die Durchführung des Verfahrens eine Vollmacht ausstellen. Sofern auch Familienangehörige der Fachkraft das Verfahren nutzen wollen, müssen diese dem Arbeitgeber ebenfalls eine Vollmacht ausstellen.

    • Der Arbeitgeber kann mittels Untervollmachten grundsätzlich auch Dienstleister wie Relocation-Services oder Anwaltskanzleien mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen. Auch hierzu müssen die Fachkraft und deren Familienangehörige den Arbeitgeber bevollmächtigen.

  • Registrierung im Business Immigration Service (BIS)

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) – kurz erklärt

Sie möchten eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen? Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie das Verfahren zur Erteilung des Visums für Ihre künftige Fachkraft beschleunigen. Mit dieser Anleitung erfahren Sie Schritt für Schritt, wie es funktioniert.